Erbrecht

Anwalt für Erbrecht in Wien

Verlassenschaftsabhandlung im schriftlichen Weg

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was Ihnen zusteht? Beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Ich bin Ihnen als erfahrener und ausgewiesener Experte im Erbrecht dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen.

Ich kläre Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf.

Egal ob es Ihnen darum geht, den Übergang Ihrer Vermögenswerte auf Ihre Rechtsnachfolger sicherzustellen, oder ob Sie als Erbe, Pflichteilsberechtigter oder Legatar Ihre Interessen im Verlassenschaftsverfahren gewahrt haben wollen, ich werde Ihnen auch in diesem Bereich (insbesondere beratend bei Testamentserrichtungen, als Erbenvertreter in Verlassenschaftsverfahren – auch für Verlassenschaftsabhandlungen im schriftlichen Weg) mit Rat und Tat – gerichtlich und außergerichtlich – zur Seite stehen.

Mag. Michael Tscheitschonig
Verteidiger in Strafsachen
behördlich geprüfter Immobilienverwalter und Immobilienmakler
zertifizierter Immobiliensachverständiger