Vertragsrecht

Anwalt für Vertragsrecht in Wien

Vertragserrichtung und Vertragsprüfung

Gerade im Zusammenhang mit meinem primären Tätigkeitsfeld, dem Immobilienrecht, ergeben sich immer wieder vertragliche Rechtsprobleme auch im vertraglichen Bereich. Ob es nun um die Errichtung oder Kontrolle von Unternehmens- und Immobilienkauf-, -miet- und -pachtverträgen, Bauträgerverträgen etc. geht, Sie benötigen einen verlässlichen rechtskundigen Partner, der sowohl im Vertrags- als auch im Immobilienrecht tätig ist.

Mietverträge, Wohnungseigentumsverträge

Als Immobilienverwalter sind Sie immer wieder mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit bestehenden vertraglichen Regelungen konfrontiert. Manchmal geht es auch um die Frage der Vertragsgestaltung, insbesondere bei nicht dem MRG (Mietrechtsgesetz) unterliegenden Mietverträgen oder wenn Sonderwünsche des von Ihnen vertretenen Eigentümers berücksichtigt werden sollen.

Liegenschaftskaufverträge

Sie sind Immobilienmakler, Liegenschaftseigentümer oder Kaufinteressent und wollen eine verlässliche Kaufvertragsabwicklung sicherstellen, oder auch Ihre besonderen Wünsche in einem Vertrag festgehalten haben? Egal ob ein Wohnungs-, Villen-, Zinshaus- oder Hotelkauf ansteht, Sie benötigen für die Vertragsgestaltung (oder -kontrolle) mein fachliches Know-How sowie eine verlässliche treuhandschaftliche Abwicklung über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch und eine möglichst rasche grundbücherliche Durchführung.

Bauträgervertragsrecht

Sie sind Bauträger oder Architekt und kommen bei Ihrer Tätigkeit häufiger mit unseriösen oder schlampigen Handwerkern in Berührung? Betreiben Sie einen mittelständischen oder kleinen Handwerksbetrieb und sehen sich immer häufiger unberechtigten Abzügen Ihrer Auftraggeber gegenüber? Vielleicht wünschen Sie auch einfach nur die Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand der aktuellen Rechtsprechung? Sind Sie Bauherr und fühlen sich durch die Vorgaben des Gesetzgebers überfordert?

Benötigen Sie meine Hilfe, werde ich Ihnen dabei hauptsächlich im zivilrechtlichen Bereich, also im privaten Baurecht zur Seite stehen. In diesem Rahmen übernehme ich die Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, überprüfe diese anhand der neuesten Rechtsprechung und gestalte sie in der für Sie günstigsten Weise. Auch den Forderungseinzug übernehme ich für Sie und weise Sie auf die für die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche notwendigen Schritte hin.

Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Vertretung bei Problemen mit den Baubehörden im Zusammenhang mit den von Ihnen geplanten Bauprojekten.

Mag. Michael Tscheitschonig
Verteidiger in Strafsachen
behördlich geprüfter Immobilienverwalter und Immobilienmakler
zertifizierter Immobiliensachverständiger