Profil

Meine Philosophie

Auch wenn ich entsprechend meiner Ausbildung und Qualifikationen mehrere Berufsfelder abdecken könnte, bin ich der Überzeugung, dass dadurch sowohl die Qualität der für Kunden erbrachten Leistungen als auch das Kundenvertrauen leiden würde. Ich bin daher ausschließlich als Rechtsanwalt tätig und nütze mein fachübergreifendes Wissen, um gerade Klienten aus den entsprechenden Berufsgruppen (Hausverwaltungskanzleien, Immobilienverwaltungs- und Maklergesellschaften, Bauträger etc. sowie von diesen an mich empfohlene Liegenschaftseigentümer bzw. Kaufinteressenten) vertreten zu können.

Mein anwaltliches Tätigkeitsfeld liegt daher auch zu ca. 70% im Bereich des Immobilienrechts (Miet- und WohnungseigentumsrechtMaklerrecht, Übertragung von Liegenschaften etc.) und des Vertragsrechts (Errichtung und Kontrolle von Unternehmens- und Immobilienkauf-, -miet- und -pachtverträgen, Bauträgerverträgen etc.), wobei ich meine Vertretungsleistungen grundsätzlich nur auf Eigentümer- bzw. Unternehmerseite erbringe.

Sonst bin ich vorzüglich auch im Erbrecht (insbesondere beratend bei Testamentserrichtungen, als Erbenvertreter in Verlassenschaftsverfahren – auch für Verlassenschaftsabhandlungen im schriftlichen Weg) und im Arztrecht (Gründung und laufende beratende Betreuung von Einzel- und Gemeinschaftspraxen, Instituten und Ambulatorien sowie in Haftpflichtangelegenheiten) tätig und führe Unternehmensgründungen (Gesellschaftsgründungen) durch.

Selbstverständlich übernehme ich – insbesondere um die regelmäßig vom Klienten gewünschte umfassende Betreuung „aus einer Hand“ zu gewährleisten – auch Vertretungen und Beratungsaufträge auf anderen Rechtsgebieten (Allgemeinpraxis). Gemäß meiner umfassenden jahrelangen Ausbildung in meiner Zeit als Rechtsanwaltsanwärter ist mir das auch möglich. Meiner Meinung nach gehört es aber ebenso zur anwaltlichen Beratungspflicht einzugestehen, falls Rechtsprobleme einen besonderen Spezialisten benötigen. Dort, wo ich Sie mangels erforderlicher Spezialisierung nicht umfassend beraten kann, bin ich mir daher auch nicht zu schade, andere Kollegen zu empfehlen bzw. arbeite ich auf diesen Gebieten mit spezialisierten Kollegen zusammen.

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich ihre Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich bin ich stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das Mittel der Wahl. Sollte zur Durchsetzung Ihres Rechtsanspruches gerichtliche Hilfe erforderlich werden, werde ich Ihre Anliegen auch dabei mit jener Konsequenz vertreten, als ob es meine eigenen wären.

Mag. Michael Tscheitschonig
Verteidiger in Strafsachen
behördlich geprüfter Immobilienverwalter und Immobilienmakler
zertifizierter Immobiliensachverständiger